- Andienung über 1 ebenerdige Zufahrt
- Höhe zwischen ca. 2,50 m und ca. 3,00 m
- Elektroanschlüsse, Frisch-/Abwasser
- Hallenfläche ist nicht beheizt (Kalthalle)
- Bezug ab Dezember 2024 / in Abstimmung auch früher möglich
- Teilflächenanmietung nicht möglich
- nur gewerbliche Nutzungen gestattet
Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen und werden nicht bearbeitet:
- (Indoor-) Spiel- und Sportstätten
- Gastronomie
- Event-Veranstaltungen
- Einrichtungen für religiöse Zwecke
- KFZ-Werkstätten und -Handel